AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des 

Ev.-Luth. Tagungs- und Freizeithauses „Röhrsdorfer Park“

I. Geltungsbereich

1.         Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und alle weiteren Leistungen des Röhrsdorfer Parks.

2.         Die Unter- und / oder Weitervermietung der zur Beherbergung überlassenen Zimmer und / oder deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Röhrsdorfer Parks in Textform. Selbiges gilt für die zur Nutzung überlassenen Seminar- bzw. Tagungsräume.

3.         Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Zustandekommen des Vertrages, Organisatorisches

1.         Der Vertrag kommt mit Annahme des vom Röhrsdorfer Park unterbreiteten Angebotes durch den Kunden zustande. Der Röhrsdorfer Park sendet das schriftliche Angebot an den Kunden unter Fristsetzung zur Vertragsannahme. Die Annahme hat durch Rücksendung des vom Kunden gegengezeichneten Vertrags an den Röhrsdorfer Park zu erfolgen. Bei fristgerechtem Eingang des gegengezeichneten Vertrages bei dem Röhrsdorfer Park gilt der Vertrag als zustande gekommen. Wird der Vertrag verspätet zurückgesandt, gilt dies als neues Angebot des Kunden, welches vom Röhrsdorfer Park gesondert angenommen werden muss.

2.         Vertragspartner sind der Röhrsdorfer Park und der Kunde. Die Weitergabe des Vertrages an Dritte ist nicht gestattet. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Röhrsdorfer Park gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.

3.         Neben diesen Geschäftsbedingungen ist die Hausordnung Vertragsbestandteil; beide gelten für sämtliche Leistungen des Röhrsdorfer Parks.

4.         Spätestens 14 Tage vor Beginn der Belegung hat der Kunde dem Röhrsdorfer Park einen Ablaufplan und die aktuelle Zahl der Teilnehmenden mitzuteilen.

5.         Spezielle Verköstigung ist vor der Belegung anzufragen. Ein diesbezüglicher Anspruch besteht nur bei entsprechender Vereinbarung im Vertrag. Allergiker haben den Röhrsdorfer Park rechtzeitig vor Beginn der Belegung zu informieren.

III. Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

1.         Der Röhrsdorfer Park ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, insbesondere die vom Kunden gebuchten Zimmer und / oder Seminar- bzw. Tagungsräume bereitzuhalten.

2.         Der Kunde ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Röhrsdorfer Parks zu zahlen. 

3.         Grundlage des Vertrages ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige veröffentlichte Preisliste. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 6 Monate, so ist der Röhrsdorfer Park berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Röhrsdorfer Park berechnete Preis erhöht. 

4.         Im Anschluss an den Aufenthalt im Röhrsdorfer Park stellt dieser gegenüber dem Kunden eine Gesamtrechnung aus. Die Gesamtrechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.

5.         Falls Einzelrechnungen gewünscht werden, ist dies dem Röhrsdorfer Park spätestens bei Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen mitzuteilen. Ein Anspruch auf Erstellung von Einzelrechnungen besteht nicht.

IV. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung durch den Nutzer

1.         Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bzw. eine Stornierung ist durch den Kunden schriftlich gegenüber dem Röhrsdorfer Park zu erklären und bedarf der Zustimmung des Röhrsdorfer Parks in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2.         Tritt der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurück oder nimmt er die vertragliche Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Entrichtung des Vertragspreises grundsätzlich bestehen.

3.              Der Röhrsdorfer Park wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Vermietung der Zimmer oder der Seminar- bzw. Tagungsräume bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Vermietung hat sich der Röhrsdorfer Park diese anrechnen zu lassen. Gelingt dies nicht, hat sich der Röhrsdorfer Park lediglich die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Hierfür gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

a)

Für den Rücktritt vom Vertrag bzw. die Stornierung von Übernachtungen mit Vollverpflegung berechnet der Röhrsdorfer Park 

  • ab 12 Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung 40% des Vertragspreises,
  • ab   6 Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung 60% des Vertragspreises,
  • bei Absage am Tag der geplanten Nutzung oder bei Nichterscheinen 100% 

des Vertragspreises.

b)

Für den Rücktritt vom Vertrag bzw. die Stornierung von angemieteten Seminar- bzw. Tagungsräumen berechnet der Röhrsdorfer Park 

  • ab 12 Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung 40% des Vertragspreises,
  • ab   6 Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung 80% des Vertragspreises,
  • bei Absage am Tag der geplanten Nutzung oder bei Nichterscheinen 100% 

des Vertragspreises.

c)

Für den Rücktritt vom Vertrag bzw. die Stornierung von Verpflegungsangeboten berechnet der Röhrsdorfer Park 

  • ab 1 Woche vor Beginn der zu erbringenden Verpflegungsleistung 20% 

des Vertragspreises,

  • ab 2 Tage vor Beginn der zu erbringenden Verpflegungsleistung 100% 

des Vertragspreises.

4.              Dem Kunden bleibt es ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Röhrsdorfer Parks wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. 

5.         Erstattungen für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten einer angetretenen Zimmerbuchung mit Vollverpflegung oder andere vereinbarte Leistungen erfolgen nicht.

V. Rücktritt vom Vertrag / außerordentliche Kündigung durch den Röhrsdorfer Park

1.         Der Röhrsdorfer Park kann jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich kündigen, beispielsweise falls

–    höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder andere vom Röhrsdorfer Park nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

–    Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, zum Zweck seines Aufenthaltes oder zum Zweck der Nutzung, gebucht werden;

–    der Röhrsdorfer Park begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, das Ansehen des Röhrsdorfer Parks in der Öffentlichkeit oder das christliche Profil des Röhrsdorfer Parks gefährden kann;

–   der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

–   ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

2.         Der Rücktritt vom Vertrag oder die Kündigung durch den Röhrsdorfer Park bedürfen der Schriftform (E-Mail und Telefax ebenfalls möglich und ausreichend).

3.         Bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter außerordentlicher Kündigung durch den Röhrsdorfer Park entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Haftung

  1. Der Röhrsdorfer Park haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Röhrsdorfer Park die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Röhrsdorfer Parks beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Röhrsdorfer Parks beruhen. Einer Pflichtverletzung des Röhrsdorfer Parks steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

2.         Für eingebrachte Sachen wie Wertgegenstände, Geld etc. übernimmt der Röhrsdorfer Park keine Haftung.

3.         Soweit der Kunde einen Stell- bzw. Parkplatz auf dem Gelände des Röhrsdorfer Parks nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gelände des Röhrsdorfer Parks abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte wird durch den Röhrsdorfer Park keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

4.         Der Kunde haftet für Verluste oder Beschädigungen z.B. am Mobiliar und der technischen Ausstattung des Röhrsdorfer Parks, welche durch ihn, seine Mitarbeiter, seine sonstigen Hilfskräfte sowie durch Mitglieder seiner Gruppe verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Sonstige Hinweise

1.         Sämtliche zur Verfügung gestellten Zimmer und Seminar- bzw. Tagungsräume sind Nichtraucher-Räume. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

2.         Die Gästezimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag müssen die Zimmer vom Kunden bis spätestens 9.00 Uhr geräumt werden. Nur mit Zustimmung des Röhrsdorfer Parks ist eine Änderung möglich. Danach können aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Vertragspreises, ab 16.00 Uhr 100% des Vertragspreises in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

3.         Die Seminar- bzw. Tagungsräume stehen dem Kunden für den gebuchten Tag ab 08.00 Uhr für 24 Stunden zur Verfügung. Nur mit Zustimmung des Röhrsdorfer Parks ist eine Änderung möglich. Danach können aufgrund der verspäteten Beräumung des gebuchten Seminar- bzw. Tagungsraums für die weitere Nutzung 100% des Vertragspreises in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4.         Die zur Verfügung gestellten Seminar- bzw. Tagungsräume mit Mobiliar sind im gleichen Zustand zu übergeben, wie sie zur Verfügung gestellt wurden. Benutztes Geschirr und Gläser sind selbst zu reinigen. Catering muss zur Übergabe beräumt sein.

5.         Die Mindestteilnehmerzahl für Verpflegungsangebote im Rahmen der separaten Buchung von Seminar- bzw. Tagungsräumen beträgt 15 Personen. 

6.         Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Tagungsräume, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

7.         Dem Kunden ist es aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf die anderen Nutzer nicht gestattet, Haustiere mitzubringen.

8.         Bettwäsche ist nicht mit im Tagessatz enthalten und muss gemäß Preisliste extra gebucht werden.

VIII. Verjährung

1.              Ansprüche des Kunden gegenüber dem Röhrsdorfer Park, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

2.              Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und dem Röhrsdorfer Park als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

IX. Schlussbestimmungen

1.         Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2.         Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ev.-Luth. Kirchenbezirks Chemnitz. 

3.         Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Ev.-Luth. Kirchenbezirks Chemnitz.

4.         Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.         Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

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